Berthold Schiff

Goethestraße 1 (Kaiserstraße bzw. Admiral-Scheer-Straße)

Berthold Schiff stammte aus Gladenbach, wo er am 16. Februar 1886 als Sohn der Eheleute Willy und Fanny Schiff geboren wurde. Seine Brüder waren Moritz (1884) und Siegfried Schiff (1891). Er besuchte ein Realgymnasium bis zur mittleren Reife, dann eine höhere Handelsschule in Metz und absolvierte dort auch eine kaufmännische Lehre, diente anschließend beim Militär und erlangte die Qualifikation zum Reserveoffizier. 1911 kam er erstmalig nach Kassel und war als Pferdehändler tätig. Unterbrochen von zwischenzeitlichen Aufenthalten in seinem Heimatort Gladenbach und beim Militär wohnte er in Kassel in der Königsstraße, der Wolfsschlucht, dem Richardweg, ab 1934 in der Goethestraße 1, bevor er zwangsweise im November 1938 in die Lutherstraße 9 umziehen musste.

Willy und Fanny Schiff mit den Kindern Moritz (l), Berthold (M) und Siegfried (r) – Berthold Schiff 1912  und ca. 1925 (entnommen von http://www.vor-dem-holocaust.de/  - © Noga Grünstein) -  unten links: Die Einmündung der heutigen Goethestraße (rechts) in die heutige Friedrich-Ebert-Straße, wo Berthold Schiff von 1934 bis 1938 wohnte StadtA Kassel) - unten rechts:  Berthold Schiff 1938

Die offenbar recht einträgliche Tätigkeit als Pferdehändler wurde ihm 1937 untersagt, ein Widerspruch blieb erfolglos. Als er seinen Betrieb aufgeben musste, war eine ganze Reihe von Kutschwagen von erheblichem Wert in seinem Besitz, deren Verbleib nach dem Krieg nicht aufgeklärt werden konnte. Im Gefolge des Novemberpogroms 1938 war er wochenlang in Buchenwald inhaftiert und hatte danach eine beträchtliche Judenvermögensabgabe zu leisten. Ihm war es nach dem Berufsverbot allerdings gelungen, mit Genehmigung der Devisenstelle als „Auswanderungshelfer“ für die Speditionen Wenzel und Hartleb tätig sein zu können. Wenzel bestätigte ihm 1950, er habe „in den Jahren 1938 bis 1941 als von der Devisenstelle Kassel genehmigter Auswanderungshelfer in meiner Firma etwa 140 Lifts und die gleiche Anzahl Kisten für jüdische Auswanderer verpacken lassen.“ In dieser Zeit hatte er nach eigenen Angaben noch ein Einkommen von 100.- RM im Monat und wie alle Juden Teile seines Besitzes an die Gestapo abgeben müssen: unter anderem ein Fahrrad, zwei Radios, zwei Schreibmaschinen, zwei goldene Herrenuhren, Gold- und Platinschmuck, ein Silbersteck für zwölf Personen und zwei silberne Sabattleuchter. Im Dezember 1940 erhielt er die Anweisung des Wohnungsamtes der Stadt, in die Wohnung der Witwe Henriette Plaut in der Admiral-Scheer-Straße 13 (Goethestraße) einzuziehen, ganz in der Nähe seiner alten Wohnung.

Im Oktober 1941 wurde er zweimal von der Devisenstelle in seiner unmittelbaren Nachbarschaft vorgeladen und dann von dieser bestraft. Diese warf ihm vor, Geld in bar angenommen und unbefugt eine Zahlung an einen Zahnarzt weitergeleitet zu haben. Im Dezember 1941 gehörte er zu den mehr als 1.000 Menschen, die nach Riga deportiert wurden. Am 13. Dezember teilte die Devisenstelle beim Oberfinanzpräsidenten der Commerzbank mit, dass aufgrund der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz die „Verwaltung und Verwertung dies hiernach verfallenen Vermögens auf den Herrn Oberfinanzpräsidenten in Berlin übergegangen“ sei.

Berthold Schiff gelang es, die Ghettozeit in Riga und die anschließende Haft zu überleben, obwohl er bei der Deportation bereits 55 Jahre alt war und Menschen seines Alters immer wieder als arbeitsunfähig in den Tod geschickt wurden. Das Leben im Ghetto endete 1943, als Himmler die Auflösung aller Ghettos im Gebiet Ostland und die Zusammenfassung der Juden in Konzentrationslagern anordnete. Berthold Schiff kam in das nun entstehende KZ Riga-Kaiserwald. Es war allerdings nur beschränkt aufnahmefähig, so dass sich die Räumung des Ghettos bis zum November hinzog, an deren Ende die nicht mehr als arbeitsfähig geltenden Juden nach Auschwitz in den Tod geschickt wurden – darunter auch Julius Rosengarten aus Kassel. Mit einer Aufnahmekapazität für lediglich 2.000 Menschen diente Kaiserwald in der Folgezeit vor allem als Durchgangs- und Registrierungslager für die noch im Baltikum verbliebenen Juden, dem zahlreiche Lager angeschlossen waren, in denen Juden Zwangsarbeit leisteten: bei Einrichtungen der Wehrmacht, die deren Führung unterstanden, der Sicherheitspolizei und der SS, aber auch Betrieben der AEG, also der privaten Wirtschaft.

Absperrung des Ghettos Riga – Ghetto-Gefängnis mit Galgen (Bundesarchiv)

Berthold Schiff kam am 2. November in das Lager „Mühlgraben“ des Armeebekleidungsamtes am nördlichen Stadtrand von Riga, wo unter anderem auch Irma Golnik und Angehörige der Familie Rosenbach aus Kassel Zwangsarbeit leisteten. Berthold Schiff wurde im Januar 1944 festgenommen, weil man ein Stück Wurst bei ihm gefunden hatte, und im Zentralgefängnis in Riga inhaftiert.

1951 schrieb er: „Vier Wochen wurde ich dort unter unmenschlichen Verhältnissen, in überbelegten Räumen, ohne jede Hygiene, auf dem blanken Steinboden schlafend, hungernd, frierend, täglich und nächtlich immer neue Tode und den Tod selbst vor Augen, festgehalten. Wohl als einzigem Überlebenden wurde es mir schließlich - dank der Intervention eines Stabsintendanten Schmidt aus Tübingen – ermöglicht, das Zentralgefängnis zu verlassen.“ „Es war jedem Häftling bekannt, dass der Aufenthalt im Zentralgefängnis mit Misshandlungen verbunden war“, bezeugte ein anderer Überlebender. Für Berthold Schiff gehörten dazu Prügel ebenso wie Fußtritte. Mithäftlinge berichteten in der Nachkriegszeit, dass er sich bei der Rückkehr aus dem Gefängnis in einem sehr schlechten, „erbarmungswürdigen“ körperlichen Zustand befand.

Im August 1944 war das Rigaer Lagersystem wegen des Vorrückens der Roten Armee auf das Baltikum nach der Befreiung Leningrads Ende Januar in voller Auflösung. Zahlreiche Selektionen trafen die unter fünfzehnjährigen und vor allem die über 50 Jahre alten Häftlinge. Berthold Schiff blieb davon verschont. Nach den letzten Selektionen begann die „Rückführung“ der noch verbliebenen Juden in das nächst gelegene Konzentrationslager Stutthof bei Danzig über den Hafen Libau. Unter ihnen war eine Reihe der aus Kassel Deportierten. Berthold Schiff blieb jedoch zu Aufräumungsarbeiten im Lager Mühlgraben, zusammen mit 200-300 jüdischen Männern und Frauen, die man nun zu KZ-Häftlingen erklärte, die ihre Köpfe scheren lassen und gestreifte Häftlingskleidung tragen mussten. Im Oktober erfolgte ihr Transport in die Hafenstadt Libau, wo sie weiter im Hafen zu arbeiten hatten. Die Häftlinge wurden in einem alten Theatersaal untergebracht, auf dessen Boden verfaultes Stroh die einzige Schlafmöglichkeit darbot, und bis zur völligen Erschöpfung  schwerste körperliche Arbeit verrichten. 17 Häftlinge kamen bei einem russischen Luftangriff ums Leben.

Als der Einmarsch der Roten Armee unmittelbar bevorstand, wurden etwa 120 Häftlinge, darunter Berthold Schiff, am 17. Februar 1945 auf das mit Wehrmachtsmaterial beladene kleine Schiff „Balkan“ getrieben, das am 25. Februar Hamburg erreichte. Hier ging es für sie in den Teil des Zuchthauses Hamburg-Fuhlsbüttel, der als Gestapogefängnis diente, das dann bei der Annäherung der britischen Truppe Ende April „evakuiert“ wurde. Etwa 70 Häftlinge ließ der Oberste SS- und Polizeiführer in das Konzentrationslager Neuengamme bringen, etwa 700 Häftlinge, in mehreren Kolonnen auf einen Marsch Richtung Kiel schicken. Bereits am Stadtrand von Hamburg erschoss ein SS-Mann den ersten Häftling, der kraftlos zusammengebrochen war. Dies blieb nicht der einzige Mord auf diesem „Todesmarsch“, bei dem die Kolonnen nach vier Tagen und mehr als hundert Kilometern das Arbeitserziehungslager Nordmark in Kiel-Russee erreichten. Ruth Rosenbaum erinnerte sich: „1945 auf dem Wege von Hamburg nach Kiel bekam ich über 40 Grad Fieber, ohne dass ich die geringste ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen konnte. Wer auf diesem Zwangsmarsch nicht weiterkonnte, wurde von den Nazi-Bestien erschossen. Ich hatte nach 3 ½ Tagen auf diesem Marsche bereits aufgegeben und mich darein gefunden, wie die anderen Kranken erschossen zu werden. Ich verdanke mein Leben nur meinen Kameraden, die mich sozusagen mitgeschleppt haben.“

Im AEL Nordmark glichen die Verhältnisse denen eines Konzentrationslagers und manchem Häftling schien es sogar das schlimmste Lager zu sein, das er bisher erlebt hatte. Der Lagerkommandant Post äußerte sein Erstaunen darüber, dass es überhaupt noch Juden gab, stellte sie bei ihrer Ankunft in Gruppen auf und ließ sie mit Steinen und Knüppeln bewerfen. Im Lager, das erst 1944 als Instrument des Terrors gegen ausländische Zwangsarbeiter eingerichtet worden war, verdoppelte sich durch die Todesmärsche die Zahl von etwa 900 Häftlingen, die dort Mitte April gezählt wurden. Auch die Neuangekommenen hatten schwerste körperliche Arbeit zu leisten (zum Beispiel bei der Trümmerbeseitigung in Kiel oder beim Torfstechen) und litten unter katastrophalen Lebensbedingungen. Für einige Häftlinge führten solche Bedingungen zum Tod, andere wurden ermordet. Angesichts der herannahenden Front tötete die Gestapo in der unmittelbaren Zeit vor Kriegsende eine unbekannte Zahl der Häftlinge, mindestens aber 100 von ihnen. Als am 4. Mai britische Truppen das Lager befreiten, nachdem die Wachmannschaften und SS zuvor geflohen waren, fanden sie mehrere hundert Gefangene vor: halb verhungert, verdreckt und krank.

Weiße Busse des Roten Kreuzes brachten KZ-Häftlinge in die Freiheit.
Weiße Busse des Roten Kreuzes brachten KZ-Häftlinge in die Freiheit.

Zu diesem Zeitpunkt waren die bis dahin überlebenden Kasseler bereits gerettet und in Freiheit. Am Abend des 30. April wurde ihnen wie den anderen noch mehr als hundert jüdischen Häftlingen mitgeteilt, sie würden am nächsten Tag nach Schweden gebracht werden. Am nächsten Morgen hatten sie ihre Häftlingskleidung auszutauschen – mitunter gegen die noch blutverschmierte Kleidung von Leichen, die sie hatten entkleiden müssen. Am 1. Mai traf eine Kolonne von Lastwagen des dänischen Roten Kreuzes im Auftrag des schwedischen Roten Kreuzes im Lager ein, um die Häftlinge zunächst nach Dänemark und von dort nach Schweden zu bringen. Die Dänen mussten allerdings erst mühsam das Misstrauen der Häftlinge zerstreuen, die an eine solche Rettungsaktion offenbar nicht glauben wollten, ehe sie bereit waren, die Wagen zu besteigen.

Das war Teil einer Rettungsaktion, die der Vizepräsident des schwedischen Roten Kreuzes, Folke Graf Bernadotte, in geheimen Verhandlungen mit Himmler vereinbarte, dem es um ebenso geheime Sondierungen im Hinblick auf einen Separatfrieden mit den Westmächten ging. Berthold Schiff gelangte am 3. Mai 1945 nach Malmö, war gerettet und in Freiheit. Schwedische Einrichtungen verhalfen ihm zu Erholungsaufenthalten, die fast ein Jahr dauerten, ehe er in Lund im Alter von 60 Jahren wieder eine bezahlte Arbeit aufnahm. Seit dem März 1946 war er in einer Matratzen- und Teppichfabrik beschäftigt und bestritt seinen Lebensunterhalt selbst. Mehrfache Rückkehrversuche nach Kassel scheiterten an einer fehlenden Einreiseerlaubnis, die er erst 1949 erhielt, als er sich besuchsweise in seiner Heimatstadt aufhielt. Im Frühjahr 1950 kehrte Berthold Schiff nach Kassel und auch in die jüdische Gemeinde zurück, zu der in der Stadt 1950 nur ganz wenige Menschen gehörten.

 

Wie viele seiner Leidensgenossen musste Berthold Schiff um die Anerkennung seiner Entschädigungsansprüche kämpfen. Zunächst lehnten Land und Regierungspräsident eine „Wiedergutmachungsrente“ grundsätzlich aus formalen Gründen ab. Im April 1950 erreichte den Zurückgekehrten, der in Untermiete lebte, ein Schreiben der Entschädigungsbehörde, in dem es hieß: „Durch Erlass vom 3.4.1950 hat der Herr Hess. Minister des Innern entschieden, dass Sie die Voraussetzungen §6 des Wiedergutmachungsgesetzes vom 10.8.1949 (GVGL. S. 101ff.) nicht erfüllen. §6 besagt, dass ein Anspruch auf Wiedergutmachung nur vorliegt, wenn der Antragsteller am 1.1.1947 in Hessen gewohnt hat. Da Sie erst zu Beginn des Jahres 1950 nach Hessen zurückgekehrt sind, dürften irgendwelche Ansprüche nach dem Wiedergutmachungsgesetz nicht vorliegen, weil es belanglos ist, warum sie am 1.1.1947 nicht in Hessen gewohnt haben. Ihr Rentenantrag musste bei dieser Sachlage abgelehnt werden.“ Berthold Schiff wurde auf den „Gnadenweg“ verwiesen: „Aus Billigkeitsgründen kann Ihnen eine übergesetzliche Beihilfe aus Mitteln des vorgesehenen Härtefonds gewährt werden, falls Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.“ Die erlittene Verfolgung galt demnach als „belanglos“, dass eine Odyssee durch das NS-Lagersystem ihn am Ende nach Schweden gebracht hatte, spielte keine Rolle. Dagegen wehrte sich Berthold Schiff erfolgreich.

Noch schwieriger gestaltete sich für ihn das Verfahren, in dem er „Schaden an Körper und Gesundheit“ geltend machte, die körperlichen und Nervenleiden anführte, deren Ursachen er in der jahrelangen Haft und den erlittenen Misshandlungen sah. Die Entschädigungsbehörde sah bei ihm – wie bei so vielen anderen – einen „zweifelhaften“ Zusammenhang und wehrte 1951 Ansprüche mit dem Argument ab, dass „sich in keinem Fall ärztlicherseits ein ursächlicher Zusammenhang der behaupteten Schäden und der Verfolgung mit Sicherheit feststellen lässt.“ Berthold Schiff war über solche und ähnliche Argumente sichtlich betroffen und entsetzt und appellierte an die Entschädigungskammer beim Landgericht, ihm (und damit auch ärztlichen Attesten) endlich Glauben zu schenken. Er hatte inzwischen den Rechtsweg beschritten. Mehr als zwei Jahre später gab ihm die Entschädigungskammer beim Kasseler Landgericht unter Vorsitz der nach dem Krieg aus der Emigration zurückgekehrten Richterin Nora Platiel Recht und sprach ihm deshalb eine Rente zu.

In der öffentlichen Sitzung vom 18. Mai 1953 beschrieb Berthold Schiff seine Lebensumstände zu dieser Zeit so: „Seit dem Jahr 1950 betreibe ich in Kassel, und zwar Mombachstaße 11, wieder einen Pferdehandel. In den Jahren 1951/52 habe ich aber noch keinerlei Verdienst aus diesem Geschäft gezogen, so dass ich wahrscheinlich das Geschäft wieder aufgeben werde. Ich habe das Betriebskapital von der mir ausgezahlten Haftentschädigung in Höhe von 6.000,-- DM genommen. Außerdem habe ich eine Aufbauhilfe von 10.000,-- DM bekommen. Für Stall und Heuboden bezahle ich 90,-- DM Miete, für mein Privatzimmer 45,-- DM. In der Zeit vom 17. November 1952 bis 3. März 1953 bin ich wieder wegen meiner hier eingeklagten Leiden krank und bettlägrig gewesen und konnte überhaupt nicht arbeiten.“

Berthold Schiffs Grab auf dem neuen jüdischen Friedhof
Berthold Schiffs Grab auf dem neuen jüdischen Friedhof

Berthold Schiff, der mit der Deportation sein gesamtes Eigentum verloren hatte, versuchte also im Rentenalter wieder von vorne anzufangen. Im Hinblick auf den „Schaden an Eigentum“ erhielt er erst Jahre später, im März 1956, im Rahmen eines Vergleichs mit dem Land Hessen endlich eine Entschädigung von 60.000 DM für den Verlust. Nur zwei Monate später starb er im Alter von 69 Jahren und fand sein Grab auf dem neuen Teil des jüdischen Friedhofs in Bettenhausen – offenbar ohne unmittelbare Erben. Die Entschädigungsbehörden schlossen seine Akte.

Nachfahren der Brüder Berthold Schiffs leben heute in den USA und Israel.

 

Wolfgang Matthäus, Mai 2022

 

 

(Der Text ist weitgehend übernommen aus: Wolfgang Matthäus, Kaiserstraße 13. Geschichten vom jüdischen Leben und seiner Zerstörung im Vorderen Westen, in Kassel und der Region, Kassel 2014)

 

Quellen und Literatur

 

HHStAW

Abt. 518: Entschädigungsakten von Berthold Schiff, Ruth Rosenbach und Henriette Plaut

Abt. 519: Devisenakte von Berthold Schiff

StadtA Kassel

A5.55 Nr. 150 | S3 Nr. 360 | EDV-Liste zu jüdischen Einwohnern

Internetportal Geni: Einträge zur Familie Schiff von Eric Allan Schiff

 

Korte, Detlef: „Erziehung“ ins Massengrab. Die Geschichte des „Arbeitserziehungslagers Nordmark“ Kiel Russee 1944-1945, Kiel 1991

Buch der Erinnerung. Die ins Baltikum deportierten deutschen, österreichischen und tschechoslowakischen Juden, bearb. von Wolfgang Scheffler und Diana Schulle, hg. vom „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.“ und dem „Riga-Komitee der deutschen Städte“ gemeinsam mit der Stiftung „Neue Synagoge Berlin – Centrum Judaicum“  und der Gedenkstätte „Haus der Wannsee-Konferenz“, Bd. 1, München 2003

 

 

 

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