Wilhelmine und Justus Pötter

Wahlershäuser Straße 26

wie im Leben: die beiden nebeneinander liegenden Stolperstein für Wilhelmine und Justus Pötter

Am 3. November 2013 wurden in de Wahlershäuser Straße 26 in Kassel Kirchditmold Stolpersteine für  Wilhelmine und Justus Pötter verlegt.

 

Der Schlosser Justus Pötter wurde am 6. April 1865 in Kirchditmold geboren. Er war seit 1930 verwitwet und heiratete am 5. September 1933 die aus Sandershausen stammende Wilhelmine, geborene Schilling (geboren am 7. 9. (oder 7.10.) 1893 in Sandershausen). Justus brachte 4 Kinder aus der ersten Ehe mit. Die Ehe mit Wilhelmine blieb kinderlos.

Auszug aus dem Flugblatt
Auszug aus dem Flugblatt

Beide nahmen als Zeugen Jehovas an einer landesweiten Flugblattaktion am 12. Dezember 1936 teil und wurden wahrscheinlich direkt danach festgenommen und vor Gericht gestellt.

 

Am 21.4.1937 fand die Verhandlung vor dem LG Kassel unter LG-Direktor Hassencamp statt.

Es erging  folgendes Urteil:  1 Jahr und 6 Monate Gefängnis für Justus Pötter und 1 Jahr Gefängnis für  Wilhelmine Pötter. 

Begründet werden die Urteile mit „Auflehnung gegen die Volksgemeinschaft“  (strafbar nach §§ 1,4 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933).

1937 müssen beide ihre Gefängnisstrafe antreten. Ihre Wege trennten sich von nun an.

 

Justus Pötter

Wilhelmine Pötter


Justus Pötter wird in das Gefängnis Wehlheiden eingeliefert und im April 1937 in das Strafgefängnis Wolfenbüttel  überstellt, wo er bis zum 17.1.1939 seine Strafe verbüßen muss.

Justus überlebt den Krieg, stirbt aber am 19.2.1948 schwerstkrank im Altersheim Hofgeismar.

 

 

Der Brief geht am 1.3.38 in Wolfenbüttel ein, da sich Justus nun im dortigen Strafgefängnis befindet!

 

Wilhelmine Pötter wird in die JVA Kassel, Leipziger Str. 11 eingeliefert. Für die Zeit von 1937 bis 1941 geben Briefe einen kleinen Einblick in ihre Hoffnung, ihre Überzeugung, ihren Mut.  In dem Brief vom 26.4.37 schreibt sie an Justus, dass sie sich über „die Ruhe und Sicherheit gefreut habe, mit der du das Urteil angenommen hast“ und schließt mit dem Wunsch: „Und so wollen wir alles in des Herrn Hände legen, dass er uns auch fernerhin führen und leiten möge“.

Im Brief vom 28.2. 38 gibt sie der Hoffnung auf Entlassung im März 1938 Ausdruck.

 

 

Am 6.5.38 wird Wilhelmine in das KZ Lichtenburg überstellt. Sie erhält die Häftlingsnummer  660. Im Mai 1939 folgt dann die Verlegung in das Frauen KZ Ravensbrück.

 

Am 24.9.1942 kommt sie im KZ Ravensbrück ums Leben.

 



Aus beiden Lagern kann Wilhelmine nur noch Briefe mit wenigen Zeilen schreiben. Alle Briefe wurden mit dem Hinweis versehen:

 

 

Historische Unterlagen im KZ Ravensbrück belegen, dass inhaftierte Zeuginnen Jehovas sich typischerweise weigerten, Arbeiten zu verrichten, die in irgendeiner Form die Wehrmacht hätten unterstützen können. Die Weigerung führte zur Verschärfung der Haftbedingungen. Außerdem wurden die Gefangenen permanent mit einer vorformulierten „Erklärung“, mit der sie ihrem Glauben abschwören sollten, unter Druck gesetzt.



Im September 1940 schließt sie ihren Brief mit „… Liebe und in Treue, Minna“.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im letzten dokumentierten Lebenszeichen vom Juli 1941 schreibt sie:  „…habe euren lieben Brief mit großer Freude erhalten, das Herz vor Freud will springen…“

 

Die Gäste der Steinverlegung bilden einen großen Kreis um die Verlegestelle, in der Mitte schaut der kleine 5-jährige Justus, gleicnamiger Urenkel des Justus Pötter, auf das Geschehen
3. November 2013: großer Andrang bei der Erinnerung an das Ehepaar Pötter in der Wahlershäoser Straße, frontal, in der Mitte, mit Mütze: der klene gleichnamige Urenkel von Justus

 

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